⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 04.06.2026
Die bevorstehende Abschaltung des Mobilfunkstandards 2G in Deutschland wirft Fragen auf, insbesondere für Autofahrer. Der TÜV-Verband und die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen im Mittelpunkt der Diskussion.
- Abschaltung des 2G-Netzes bis 2028
- eCall-Systeme in Neuwagen betroffen
- TÜV-Verband fordert gesetzliche Klarstellungen
Die bevorstehende Abschaltung des Mobilfunkstandards 2G in Deutschland hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere für Autofahrer. Der Mobilfunkanbieter O2 Telefónica hat am 4. Juni 2026 angekündigt, dass die 2G-Technologie in der zweiten Jahreshälfte 2028 abgeschaltet wird. Diese Entscheidung folgt den Ankündigungen von Vodafone und der Deutschen Telekom, die denselben Schritt planen, um Frequenzen für modernere Mobilfunkstandards freizugeben.
Die 2G-Technologie gilt mittlerweile als veraltet, da sie nur geringe Datenübertragungsraten ermöglicht. Laut O2-Technikchef Mallik Rao wird die Umstellung für die meisten Endkunden kaum spürbare Folgen haben. Eine signifikante Ausnahme bilden jedoch die Fahrzeuge, die mit dem eCall-System ausgestattet sind. Dieses System, das seit 2018 für Neuwagen in der EU vorgeschrieben ist, soll im Falle eines schweren Unfalls automatisch einen Notruf absetzen.
Die in vielen Fahrzeugen verbauten eCall-Geräte basieren häufig auf der alten 2G-Technologie. Um sicherzustellen, dass diese Systeme auch nach der Abschaltung von 2G weiterhin funktionieren, wurde Anfang 2026 der Nachfolger, der „Next Generation eCall“, eingeführt. Dieser nutzt moderne LTE-Technik, die auch über 2028 hinaus in Deutschland funktionsfähig bleibt.
Was bedeutet die 2G-Abschaltung für Autofahrer?

Für Autofahrer bedeutet die 2G-Abschaltung, dass sie sich aktiv über die Funktionsfähigkeit ihrer eCall-Systeme informieren müssen. Fahrzeuge, die nach 2018 zugelassen wurden, könnten betroffen sein, wenn sie nicht auf die neue Technik umgerüstet werden können. Hersteller wie Volkswagen haben bereits damit begonnen, Updates anzubieten, um die alten Systeme auf die neue Mobilfunktechnik umzustellen. Dennoch bleibt unklar, ob alle Hersteller und Modelle diese Möglichkeit bieten werden.
Welche Rolle spielt der TÜV?
- Abschaltung von 2G: 2028
- eCall seit 2018 in der EU vorgeschrieben
- Next Generation eCall: 2026 eingeführt
Der TÜV-Verband hat sich in dieser Situation ebenfalls zu Wort gemeldet. Er hat sich dafür ausgesprochen, dass Fahrzeuge auch weiterhin eine Prüfplakette erhalten sollten, selbst wenn für sie kein Update verfügbar ist. Dies könnte jedoch nur in Kraft treten, wenn der Gesetzgeber entsprechende Regelungen erlässt. Das letzte Wort liegt also beim Gesetzgeber, der entscheiden muss, wie mit Fahrzeugen umgegangen wird, die auf 2G-Technologie angewiesen sind.
Fazit
Die bevorstehende Abschaltung des 2G-Netzes wird für viele Autofahrer eine Herausforderung darstellen, insbesondere in Bezug auf die Funktionsfähigkeit von eCall-Systemen. Während einige Hersteller bereits Lösungen anbieten, bleibt die Unsicherheit für viele Fahrzeuge bestehen. Der TÜV-Verband fordert gesetzliche Regelungen, um sicherzustellen, dass auch Fahrzeuge ohne Updates weiterhin sicher auf den Straßen unterwegs sein können.
Häufige Fragen
Was ist die 2G-Abschaltung?
Wie betrifft die 2G-Abschaltung Autofahrer?
Was ist das eCall-System?
Welche Maßnahmen ergreifen Automobilhersteller?
Was sagt der TÜV-Verband zur 2G-Abschaltung?
Quellen: web.de · spiegel.de · ruhr24.de
Symbolbild: eCall-System im modernen Fahrzeug · Bild: theslowlane (CC BY 2.0) – https://www.flickr.com/photos/90536753@N00/37500273346
