⏱ 2 Min. Lesezeit · Stand: 01.06.2026
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Auslieferung von Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Der verurteilte Rechtsextremist kann gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
- Liebich wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.
- Er hat seinen Namen und Geschlecht geändert.
- Die Auslieferung ist noch nicht rechtskräftig.
- Urteil: 1,5 Jahre Haft
- Verurteilung: Juli 2023
- Festnahme: April 2026
- Ort: Pilsen, Tschechien
- Auslieferungsantrag: Halle (Saale)
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat am 1. Juni 2026 die Auslieferung von Marla Svenja Liebich, einem verurteilten Rechtsextremisten, nach Deutschland angeordnet. Diese Entscheidung wurde von der Nachrichtenagentur dpa und dem tschechischen Portal »Deník N« bestätigt. Liebich, der seinen Namen und Geschlecht von Sven auf Marla Svenja geändert hat, hat nun die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen.
Marla Svenja Liebich, 55 Jahre alt, war im Juli 2023 in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt worden. Nach dieser Verurteilung beantragte Liebich die Änderung seines Geschlechts und seines Namens, was von vielen als Provokation angesehen wird. Kritiker werfen ihm vor, das Selbstbestimmungsgesetz zu missbrauchen.
Die Verhandlung in Pilsen war geprägt von einem Befangenheitsantrag, den Liebich gegen die Vorsitzende Richterin stellte. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und das Gericht entschied schließlich, dass die Auslieferung an Deutschland erfolgen soll. Liebich äußerte in der Verhandlung, dass er nicht ausgeliefert werden wolle, da er befürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Aktuell befindet sich Liebich in vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, das als eines der härtesten Gefängnisse Tschechiens gilt. Dort sind über 1.200 Häftlinge untergebracht, die meisten von ihnen sind Schwerverbrecher. Die Bedingungen in diesem Gefängnis sind als sehr schwierig bekannt.
Die Entscheidung über die Auslieferung ist noch nicht rechtskräftig. Liebich hat acht Tage Zeit, um beim Oberlandesgericht in Prag Beschwerde einzulegen. Sollte das OLG die Auslieferung bestätigen, wird Liebich voraussichtlich in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht, wo er seine Strafe absitzen soll. Dies könnte jedoch durch die Ankündigung der Behörden in Halle (Saale), den Geschlechterwechsel rückgängig machen zu wollen, beeinflusst werden.
Die Hintergründe dieser Entscheidung sind komplex. Liebich war nach seiner Verurteilung im August 2025 nicht zum Haftantritt erschienen und wurde daraufhin europaweit gesucht. Seine Festnahme erfolgte schließlich am 9. April 2026 in Tschechien, nachdem er monatelang auf der Flucht war. Der Fall hat in Deutschland und Tschechien für viel Aufsehen gesorgt, nicht zuletzt wegen der Fragen rund um das Selbstbestimmungsgesetz und den Umgang mit verurteilten Rechtsextremisten.
Häufige Fragen
Wer ist Marla Svenja Liebich?
Warum wurde Liebich verurteilt?
Wo sitzt Liebich derzeit in Haft?
Kann Liebich gegen die Auslieferung Beschwerde einlegen?
Was passiert, wenn die Auslieferung rechtskräftig wird?
Quellen: bild.de · spiegel.de · zeit.de
Symbolbild: Gericht in Pilsen, wo Liebich verhandelt wurde. · Bild: Leonhard Lenz (CC CC0 1.0) – https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=149199133
