⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 01.06.2026
Heute um 14:00 Uhr wird das Landgericht im tschechischen Pilsen entscheiden, ob die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert wird. Die Staatsanwaltschaft Halle hat einen entsprechenden Antrag gestellt, während Liebich sich gegen die Auslieferung wehrt.
- Marla Svenja Liebich sitzt in einem tschechischen Gefängnis.
- Sie wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt.
- Befürchtungen über Haftbedingungen in Deutschland beeinflussen ihre Entscheidung.
- Entscheidung des Landgerichts Pilsen: 01.06.2026, 14:00 Uhr
- Antrag auf Auslieferung von Marla Svenja Liebich durch Staatsanwaltschaft Halle
- Liebich wurde in Deutschland zu 1,5 Jahren Haft verurteilt
- Festnahme an der tschechisch-deutschen Grenze im April 2026
Am heutigen 1. Juni 2026 um 14:00 Uhr wird das Landgericht im tschechischen Pilsen eine wichtige Entscheidung verkünden. Es geht um die Auslieferung von Marla Svenja Liebich, einer verurteilten Rechtsextremistin, an die deutschen Behörden. Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hat einen entsprechenden Antrag gestellt, doch Liebich selbst wehrt sich gegen die Auslieferung.
Marla Svenja Liebich wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Haftstrafe von insgesamt einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde jedoch nie verbüßt, da sie nach der Verurteilung im Juli 2023 floh. Sie war seit Ende August 2025 deutschland- und europaweit gesucht. Ihre Festnahme erfolgte Anfang April 2026 an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland, wo sie seitdem in einem Gefängnis in Pilsen inhaftiert ist.
In der ersten Verhandlung in Pilsen äußerte Liebich ihre Bedenken bezüglich einer Auslieferung. Sie befürchtet, dass sie in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht wird und dort möglicherweise in Lebensgefahr gerät. Diese Argumentation wird von ihr als Hauptgrund für ihren Widerstand gegen die Auslieferung angeführt.
Das Gefängnis in Pilsen, auch bekannt als Bory, ist für seine harten Bedingungen bekannt. Über 1.200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher, sind dort untergebracht. Obwohl es sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftszellen gibt, ist die Überbelegung ein gravierendes Problem in den tschechischen Haftanstalten. Medienberichte und Dokumentationen, wie die Serie von Netflix, haben Einblicke in die Lebensbedingungen hinter den Mauern des Gefängnisses gegeben.
Eine Entscheidung des Landgerichts bezüglich der Auslieferung könnte weitreichende Folgen haben. Sollte das Gericht für die Auslieferung entscheiden, hat Liebich acht Tage Zeit, um eine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Prag einzureichen. Diese Frist beginnt nach der Zustellung des Bescheids über die Entscheidung. Solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt die Situation ungewiss.
Wenn Liebich tatsächlich an die deutschen Behörden übergeben wird, würde sie in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Dort wäre nicht mehr die Staatsanwaltschaft Halle, sondern die sächsische Justiz für ihren Fall zuständig. Es bleibt abzuwarten, ob es dann zu einer erneuten Entscheidung über die Haftbedingungen kommen wird, insbesondere ob sie ihre Strafe im Frauengefängnis in Chemnitz verbüßen kann.
Die Debatte um Marla Svenja Liebich wirft auch Fragen zur Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes auf, da sie nach ihrer Verurteilung ihr Geschlecht von männlich auf weiblich geändert hat. Kritiker sehen darin einen Missbrauch des Gesetzes, was die Diskussion um ihre Auslieferung zusätzlich kompliziert.
Häufige Fragen

Wer ist Marla Svenja Liebich?
Warum wird über ihre Auslieferung entschieden?
Was sind die Gründe für ihren Widerstand gegen die Auslieferung?
Wie ist die Situation in dem Gefängnis in Pilsen?
Was passiert, wenn das Gericht für die Auslieferung entscheidet?
Quellen: zeit.de · welleniederrhein.de · np-coburg.de
Symbolbild: Gericht in Pilsen entscheidet über Auslieferung · Bild: Ben Sutherland (CC BY 2.0) – https://www.flickr.com/photos/60179301@N00/3089902550
