⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 04.06.2026
Ab Juli 2026 erhalten Alleinerziehende monatlich 240 Euro für jedes Kind. Der neue Unterstützungsfonds wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats genehmigt, um soziale Notlagen zu beseitigen.
- Monatliche Unterstützung von 240 Euro pro Kind
- Einmalige Starthilfe für Gewaltopfer
- Jährliches Budget von 35 Millionen Euro
Ab Juli 2026 werden Alleinerziehende in Österreich monatlich etwa 240 Euro für jedes Kind erhalten. Diese Maßnahme wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats genehmigt und ist Teil eines neuen Unterstützungsfonds, der darauf abzielt, soziale Notlagen zu beseitigen.
Was ist der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende?

Der Unterstützungsfonds wurde ins Leben gerufen, um Alleinerziehende finanziell zu entlasten, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten. Jährlich stehen bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Familien zu unterstützen. Der Betrag von 240 Euro pro Kind orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen, der derzeit bei 481,23 Euro liegt.
Die Genehmigung des Fonds erfolgte durch die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen. Die FPÖ stimmte jedoch gegen die Vorlage, da sie befürchtet, dass vor allem ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von den Unterstützungsleistungen profitieren werden.
Wer profitiert von der Unterstützung?
Nach Berechnungen des Sozialministeriums werden voraussichtlich rund 12.400 Kinder und Jugendliche von dieser Unterstützungsleistung profitieren. Die monatliche Zahlung wird grundsätzlich zwölfmal im Jahr ausgezahlt. Diese Hilfe ist besonders wichtig für Alleinerziehende, die in einer finanziellen Notlage sind und keinen Unterhalt erhalten können.
Ein zentraler Aspekt des Fonds ist, dass er auch in Fällen einspringt, in denen die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner vorliegt oder wenn eine Frau aufgrund häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchten musste.
Zusätzliche Starthilfe für Gewaltopfer
- Betrag: 240 Euro pro Kind
- Startdatum: Juli 2026
- Jährliches Budget: 35 Millionen Euro
- Erwartete Bezieher: 12.400 Kinder und Jugendliche
- Einmalige Starthilfe: bis zu 4.000 Euro
Zusätzlich zur monatlichen Unterstützung plant die Bundesregierung, eine einmalige Starthilfe für Gewaltopfer bereitzustellen. Diese Starthilfe kann bis zu 4.000 Euro betragen und wird in besonderen Härtefällen gewährt. Das Sozialministerium rechnet damit, dass diese Unterstützung bis zum Jahr 2031 in etwa 900 Fällen in Anspruch genommen wird. Eine allgemeine Härtefallklausel ist ebenfalls im Gesetz verankert.
Regelungen und Antragsverfahren
Die laufenden Zahlungen aus dem Fonds werden auf die Sozialhilfe angerechnet. Die einmalige Starthilfe für Gewaltopfer bleibt jedoch anrechnungsfrei. Betroffene sind verpflichtet, relevante Änderungen innerhalb von 21 Tagen bekannt zu geben, einschließlich Auslandsaufenthalte. Im Falle von Rückforderungen können die Betroffenen die Clearingstelle kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten.
Fazit
Die Einführung des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende stellt einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien in Not dar. Mit monatlichen Zahlungen von 240 Euro pro Kind und einer zusätzlichen Starthilfe für Gewaltopfer wird versucht, soziale Notlagen zu beseitigen und betroffenen Familien eine Perspektive zu bieten.
Häufige Fragen
Wer hat den neuen Unterstützungsfonds genehmigt?
Wie viel Geld erhalten Alleinerziehende pro Kind?
Was passiert, wenn Unterhaltsansprüche unzumutbar sind?
Gibt es zusätzliche Unterstützung für Gewaltopfer?
Wie viele Kinder werden voraussichtlich unterstützt?
Quellen: finanz.at · salzburg24.at · krone.at
Symbolbild: Monatliche Bonuszahlung für Alleinerziehende · Bild: USAG-Humphreys (CC BY 2.0) – https://www.flickr.com/photos/31687107@N07/3048021992
