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    Start » Bonuszahlung für Alleinerziehende: 240 Euro pro Kind ab Juli
    Gesellschaft

    Bonuszahlung für Alleinerziehende: 240 Euro pro Kind ab Juli

    Sebastian StehleBy Sebastian Stehle4. Juni 2026Keine Kommentare4 Mins Read
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    Monatliche Bonuszahlung für Alleinerziehende
    Symbolbild: Monatliche Bonuszahlung für Alleinerziehende · Bild: USAG-Humphreys (CC BY 2.0) – https://www.flickr.com/photos/31687107@N07/3048021992
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    ⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 04.06.2026

    Ab Juli 2026 erhalten Alleinerziehende monatlich 240 Euro für jedes Kind. Der neue Unterstützungsfonds wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats genehmigt, um soziale Notlagen zu beseitigen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Monatliche Unterstützung von 240 Euro pro Kind
    • Einmalige Starthilfe für Gewaltopfer
    • Jährliches Budget von 35 Millionen Euro
    📖 Inhaltsverzeichnis

    1. Was ist der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende?
    2. Wer profitiert von der Unterstützung?
    3. Zusätzliche Starthilfe für Gewaltopfer
    4. Regelungen und Antragsverfahren
    5. Fazit
    6. Häufige Fragen

    Ab Juli 2026 werden Alleinerziehende in Österreich monatlich etwa 240 Euro für jedes Kind erhalten. Diese Maßnahme wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats genehmigt und ist Teil eines neuen Unterstützungsfonds, der darauf abzielt, soziale Notlagen zu beseitigen.

    Was ist der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende?

    Monatliche Bonuszahlung für Alleinerziehende
    Symbolbild: Monatliche Bonuszahlung für Alleinerziehende · Bild: DFID – UK Department for International Development (CC BY 2.0) – https://www.flickr.com/photos/14214150@N02/14496198189

    Der Unterstützungsfonds wurde ins Leben gerufen, um Alleinerziehende finanziell zu entlasten, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten. Jährlich stehen bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Familien zu unterstützen. Der Betrag von 240 Euro pro Kind orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen, der derzeit bei 481,23 Euro liegt.

    Die Genehmigung des Fonds erfolgte durch die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen. Die FPÖ stimmte jedoch gegen die Vorlage, da sie befürchtet, dass vor allem ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von den Unterstützungsleistungen profitieren werden.

    Wer profitiert von der Unterstützung?

    Nach Berechnungen des Sozialministeriums werden voraussichtlich rund 12.400 Kinder und Jugendliche von dieser Unterstützungsleistung profitieren. Die monatliche Zahlung wird grundsätzlich zwölfmal im Jahr ausgezahlt. Diese Hilfe ist besonders wichtig für Alleinerziehende, die in einer finanziellen Notlage sind und keinen Unterhalt erhalten können.

    Ein zentraler Aspekt des Fonds ist, dass er auch in Fällen einspringt, in denen die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner vorliegt oder wenn eine Frau aufgrund häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchten musste.

    Zusätzliche Starthilfe für Gewaltopfer

    Fakten auf einen Blick

    • Betrag: 240 Euro pro Kind
    • Startdatum: Juli 2026
    • Jährliches Budget: 35 Millionen Euro
    • Erwartete Bezieher: 12.400 Kinder und Jugendliche
    • Einmalige Starthilfe: bis zu 4.000 Euro

    Zusätzlich zur monatlichen Unterstützung plant die Bundesregierung, eine einmalige Starthilfe für Gewaltopfer bereitzustellen. Diese Starthilfe kann bis zu 4.000 Euro betragen und wird in besonderen Härtefällen gewährt. Das Sozialministerium rechnet damit, dass diese Unterstützung bis zum Jahr 2031 in etwa 900 Fällen in Anspruch genommen wird. Eine allgemeine Härtefallklausel ist ebenfalls im Gesetz verankert.

    Regelungen und Antragsverfahren

    Die laufenden Zahlungen aus dem Fonds werden auf die Sozialhilfe angerechnet. Die einmalige Starthilfe für Gewaltopfer bleibt jedoch anrechnungsfrei. Betroffene sind verpflichtet, relevante Änderungen innerhalb von 21 Tagen bekannt zu geben, einschließlich Auslandsaufenthalte. Im Falle von Rückforderungen können die Betroffenen die Clearingstelle kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten.

    Fazit

    Die Einführung des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende stellt einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien in Not dar. Mit monatlichen Zahlungen von 240 Euro pro Kind und einer zusätzlichen Starthilfe für Gewaltopfer wird versucht, soziale Notlagen zu beseitigen und betroffenen Familien eine Perspektive zu bieten.

    Häufige Fragen

    Wer hat den neuen Unterstützungsfonds genehmigt?
    Der Sozialausschuss des Nationalrats hat den Weg für den Unterstützungsfonds für Alleinerziehende freigemacht.
    Wie viel Geld erhalten Alleinerziehende pro Kind?
    Alleinerziehende erhalten ab Juli 2026 monatlich etwa 240 Euro für jedes Kind.
    Was passiert, wenn Unterhaltsansprüche unzumutbar sind?
    Der Fonds springt ein, wenn Unterhaltsansprüche unzumutbar sind, beispielsweise bei einem Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner.
    Gibt es zusätzliche Unterstützung für Gewaltopfer?
    Ja, betroffene Frauen können eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro erhalten.
    Wie viele Kinder werden voraussichtlich unterstützt?
    Das Sozialministerium rechnet mit rund 12.400 Kindern und Jugendlichen, die eine Unterstützungsleistung erhalten werden.
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    Quellen: finanz.at · salzburg24.at · krone.at

    Symbolbild: Monatliche Bonuszahlung für Alleinerziehende · Bild: USAG-Humphreys (CC BY 2.0) – https://www.flickr.com/photos/31687107@N07/3048021992

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